Jährlich werden zwei Drittel der steuerbelastenden Wirkung der Kalten Progression auf Arbeits- und Pensionseinkommen automatisch durch die Anpassung bestimmter nomineller Größen des Steuersystems (z. B. Tarifgrenzen oder Absetzbeträge) ausgeglichen, während der Ausgleich des verbleibenden Drittels jährlich durch diskretionäre Entlastungsmaßnahmen zu erfolgen hat.
Im Rahmen des Progressionsberichts 2023 wird die Wirkung der Kalten Progression für das Jahr 2024 geschätzt, um unter anderem das budgetäre Volumen für die diskretionären Entlastungsmaßnahmen zu ermitteln.