Senkung der Körperschaftssteuer
Zur Effektivität verschiedener Instrumente
Autorin: Susanne Forstner
Der Beitrag ist ursprünglich am 14. Mai im A&W Blog erschienen.
Die Senkung der effektiven Körperschaftsteuerbelastung kann durch Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage oder Senkung des KÖSt-Satzes erfolgen. Eine Analyse des IHS zeigt, dass Maßnahmen, die auf die Bemessungsgrundlage abzielen und Investitionen direkt steuerlich entlasten, kosteneffektiver sind als eine allgemeine Senkung des KÖSt-Satzes.
Laut Regierungsprogramm vom Anfang des Jahres plant auch die derzeitige Bundesregierung steuerliche Entlastungen von Unternehmen, um die Wettbewerbsfähigkeit Österreichs als Wirtschaftsstandort zu fördern und damit die heimische Produktion sowie Arbeitsplätze abzusichern. Insbesondere wurde der Plan der vorhergehenden Bundesregierung übernommen, den allgemeinen Körperschaftsteuersatz zu senken. Konkret soll der allgemeine KÖSt-Satz von 25 Prozent auf 21 Prozent gesenkt werden.
Die grundlegende Idee dahinter ist, dass eine niedrigere Besteuerung von Unternehmensgewinnen die Rendite auf Investitionen erhöht und damit Anreize für UnternehmerInnen setzt, mehr Investitionen zu tätigen. Im Zuge erhöhter Investitionstätigkeit sollten Unternehmen auch ihre Nachfrage nach Arbeitskräften steigern, um die neuen Investitionsgüter in der Produktion anwenden zu können. Insgesamt sollte es also zu einer höheren gesamtwirtschaftlichen Produktion, höheren Unternehmensgewinnen, höheren Arbeitseinkommen und geringerer Arbeitslosigkeit kommen. Außerdem sollte eine steuerliche Entlastung von Unternehmensgewinnen der Abwanderung von Unternehmen (und damit auch Arbeitsplätzen) aus Österreich an andere Produktionsstandorte entgegenwirken.
Nun hängt die effektive Steuerbelastung von Unternehmensgewinnen allerdings sowohl vom nominalen Körperschaftsteuersatz als auch von den gesetzlichen Bestimmungen für die Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage ab. Eine Senkung der effektiven Körperschaftsteuerbelastung kann daher durch verschiedene Instrumente bewerkstelligt werden. Neben einer Senkung des nominalen Steuersatzes können zum Beispiel auch Investitionsfreibeträge eingeführt beziehungsweise erweitert oder Abschreibungsbestimmungen für Anlageinvestitionen großzügiger gestaltet werden.
Direkte und indirekte Auswirkungen auf den öffentlichen Haushalt
So wie jede andere Steuerentlastung ist auch eine Senkung der effektiven Körperschaftsteuer mit direkten Kosten für die öffentlichen Haushalte in Form entgangener Körperschaftsteuereinnahmen verbunden. Mögliche positive Auswirkungen der Steuerentlastung auf Produktion, Beschäftigung und Lohnhöhe können diesen direkten Kosten allerdings entgegenwirken, wenn sie indirekt zu höheren öffentlichen Einnahmen (vor allem aus anderen Steuern und Abgaben) führen. Wie bei jeder anderen Steuerreform gilt es daher auch hier abzuschätzen, wie sich gewünschte positive Effekte möglichst kosteneffektiv erreichen lassen.
In einer Studie des IHS vergleichen wir verschiedene dieser Möglichkeiten, die effektive Körperschaftsteuerbelastung zu senken, in Hinblick auf ihre Auswirkungen auf gesamtwirtschaftliche Größen, wie das Bruttoinlandsprodukt, Investitionen und den Kapitalstock, sowie auf Arbeitsmarktindikatoren, wie Beschäftigung, Arbeitslosenquote und Lohnhöhe. Die quantitative Analyse basiert auf Simulationen verschiedener Reformszenarien mit dem makroökonomischen dynamischen allgemeinen Gleichgewichtsmodell „TAXLAB“ des IHS. Mit diesem Modell können insbesondere Verhaltensanpassungen von Haushalten (z. B. Arbeitsangebot oder Konsum) und Unternehmen (z. B. Investitionen oder Arbeitsnachfrage) in Reaktion auf Änderungen im Steuer- und Abgabensystem analysiert werden. Bei den Simulationen wird angenommen, dass Änderungen in der Zusammensetzung von Bruttoanlageinvestitionen, Mitnahmeeffekte der Steuerentlastung sowie die Zu- und Abwanderung von Unternehmen quantitativ vernachlässigbar sind.
Die Reformmöglichkeiten, die miteinander verglichen werden, sind (a) eine Senkung des allgemeinen Körperschaftsteuersatzes, (b) die Einführung von Investitionsfreibeträgen und (c) großzügigere Abschreibungsbestimmungen für Anlageinvestitionen. Eine Senkung des allgemeinen KÖSt-Satzes entlastet Unternehmensgewinne unabhängig von ihrer Verwendung (Ausschüttung, Rücklagen, Investitionen, …). Im Gegensatz dazu zielen sowohl Investitionsfreibeträge als auch großzügigere Abschreibungsbestimmungen direkt auf eine steuerliche Entlastung von Unternehmensinvestitionen ab.
Kosteneffektivität verschiedener Reformmöglichkeiten
Die Analysen ergeben, dass alle drei betrachteten Typen von Reformmöglichkeiten das Investitionsvolumen steigern und – mit etwas zeitlicher Verzögerung – zu höherer Beschäftigung, höherem Lohnniveau und niedrigerer Arbeitslosenquote führen würden. In der Folge würde in jedem der Reformszenarien das Bruttoinlandsprodukt steigen. Außerdem gilt für alle drei Typen von Reformen: Als direkter Effekt würden die öffentlichen Einnahmen aus der Körperschaftsteuer sinken. Gleichzeitig würden jedoch die positiven Auswirkungen auf Produktion, Investitionen und Beschäftigung indirekt zu einer Steigerung der öffentlichen Einnahmen (vor allem aus anderen Steuern und Abgaben) führen und damit dem direkten Einnahmenrückgang entgegenwirken.
Was die verschiedenen Reformmöglichkeiten allerdings drastisch unterscheidet, ist ihre Kosteneffektivität. Als Maß für die Kosteneffektivität einer Reform eignet sich zum Beispiel die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts pro Euro entgangener Körperschaftsteuereinnahmen. Im Fall der Senkung des allgemeinen KÖSt-Satzes würde das Bruttoinlandsprodukt langfristig um 0,77 Euro pro Euro entgangener Körperschaftsteuereinnahmen steigen. In den Fällen der Einführung von Investitionsfreibeträgen oder der großzügigeren Abschreibungsbestimmungen für Anlageinvestitionen würde dieser Wert langfristig zwischen 1,50 und 1,55 Euro pro Euro entgangener Körperschaftsteuereinnahmen liegen. Entlastungen in der Körperschaftsbesteuerung, die direkt auf die Förderung von Unternehmensinvestitionen abzielen, wären also etwa zweimal so kosteneffektiv wie eine Senkung des allgemeinen KÖSt-Satzes.
Kosteneffektivere Steuerentlastungen als Senkung des KÖSt-Satzes vorhanden
Beim Vergleich der Nettokosten der verschiedenen Reformmöglichkeiten, die die indirekten Effekte auf Steuereinnahmen berücksichtigen, ergibt sich qualitativ das gleiche Bild. Aufgrund der getroffenen Annahmen für die Simulationen eignet sich das bereits zitierte Bruttomaß der Kosteneffektivität jedoch wesentlich besser für den quantitativen Vergleich.
Will die Bundesregierung die angedachte Senkung der effektiven Körperschaftsteuerbelastung möglichst kosteneffektiv erreichen, sollte sie daher auch Reforminstrumente wie Investitionsfreibeträge und großzügigere Abschreibungsbestimmungen und nicht nur die Senkung des allgemeinen KÖSt-Satzes in Betracht ziehen.